KLF Kirchhasel

KLF Kirchhasel

Baujahr: 1995

Taktische Bezeichnung: 40/1 KH

Funkrufname: Florian Kirchhasel 40/1



KLF Kirchhasel

Das Kleinlöschfahrzeug wird in der Regel zu Einsätzen im Erstangriff, zur Bekämpfung von kleinen Bränden, bei Brandsicherheitswachen und zur materiellen und personellen Unterstützung von größeren Lagen eingesetzt. Im geringen Umfang ist auch eine technische Hilfeleistung möglich.

Das Kleinlöschfahrzeug soll besonders bei kleineren Feuerwehren Verwendung finden und dort zur Bekämpfung von Kleinbränden verwendet werden. Das Fahrzeug ist nur mit einer Staffelbesatzung besetzt, kann aber mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung als selbstständige taktische Einheit agieren. Das Kleinlöschfahrzeug ist in DIN EN 14 530 Teil 24 genormt.

Das KLF entstand infolge der Änderungen in der EG-Führerscheinrichtlinie. Es ging bei der Normung deshalb vor allem darum, dass ein (per Norm) wasserführendes Fahrzeug auch mit Führerscheinen der Klasse B gefahren werden können, indem eine Masse von 3,5 t nicht überschritten wird. Das Kleinlöschfahrzeug war als Ergänzung unter bestimmten Voraussetzungen gedacht und konnte die bisher üblichen TSA und TSF nicht ersetzen. Im Jahr 2012 wurde die Norm grundlegend erneuert. Das KLF hatte bis dato kaum Anhänger gefunden, was auch dem Aspekt der eingeschränkten Einsetzbarkeit geschuldet sein mag. Deshalb wurde nun ein Fahrzeug konzipiert, das vom Grundkonzept eher einem TSF-W ähnelt, aber leichter als diese heute oft auf Lkw-Fahrgestellen aufgebauten Fahrzeuge ist. Auch Inhaber eines deutschen Feuerwehrführerscheins haben die Erlaubnis, ein KLF zu führen.

(Quelle Wikipedia)